4 Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 8157 f.). 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil vom 25. Mai 2016 des Regionalgerichts Bern-Mittelland in Rechtskraft erwachsen ist in Bezug auf: 1.1 die Schuldsprüche wegen Urkundenfälschung a) durch Herstellen einer gefälschten Urkunde gemäss Ziff 11.2.1.1.5 (Lohnabrechnungen L.________ GmbH für M.________) b) durch Herstellen einer gefälschten Urkunde gemäss und Ziff. 11.2.1.1.7 (Betreibungsregisterauszug für N.__