3 Schliesslich traf die Vorinstanz die nötigen Verfügungen betreffend Löschung des erstellten DNA-Profils sowie der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten und zog den beschlagnahmten Laptop HP zur Vernichtung ein. Die beschlagnahmten Dokumente wurden als Beweismittel in die amtlichen Akten integriert, wo sie auch nach Eintritt der Rechtskraft verbleiben.