Die Zivilklage der Privatklägerin 3 wurde ebenfalls auf den Zivilweg verwiesen. Die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin 2 D.________ AG (nachfolgend Privatklägerin 2) wurde vollumfänglich gutgeheissen und der Beschuldigte wurde zur Bezahlung von CHF 83‘281.15 Schadenersatz verurteilt. Für die Behandlung sämtlicher Zivilklagen schied die Vorinstanz keine Kosten aus.