7786 ff.). Das Regionalgericht verzichtete weiter auf den Widerruf des für eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen gewährten bedingten Vollzugs, verlängerte jedoch die Probezeit um ein halbes Jahr, unter Auferlegung der Verfahrenskosten von CHF 300.00 für das Widerrufsverfahren an den Beschuldigten. Im Zivilpunkt wurde der Beschuldigte zur Bezahlung von CHF 455‘700.50 Schadenersatz an die Straf- und Zivilklägerin C.________ AG (nachfolgend Privatklägerin 1) verurteilt. Soweit weitergehend, wurde die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen. Die Zivilklage der Privatklägerin 3 wurde ebenfalls auf den Zivilweg verwiesen.