1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 25. Mai 2016 wurde A.________ (nachfolgend Beschuldigter) freigesprochen von der Anschuldigung des versuchten gewerbsmässigen Betrugs, angeblich begangen am 2. März 2012 (in 3 Fällen) und am 5. März 2012, sowie von der Anschuldigung der Urkundenfälschung, angeblich begangen durch Gebrauch zur Täuschung beim Kreditvertrag lautend auf G.________, durch Gebrauch zur Täuschung der Lohnabrechnungen der H.________ SA und durch Fälschung des Betreibungsregisterauszugs lautend auf I.___