Rechtsanwalt E.________ stellte und begründete in seiner Stellungnahme vom 30. Januar 2017 namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 267): 1. Die Berufung sei abzuweisen; 2. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 18. August 2016 sei zu bestätigen; – unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. Mehrwertsteuer –.