257 ff.). Der Beschuldigte nahm mit Eingabe vom 30. Januar 2017 Stellung (pag. 266 ff.). Mit Schreiben vom 21. Februar 2017 reichte der Privatkläger eine Replik ein (pag. 275 ff.), woraufhin der Beschuldigte am 15. März 2017 duplizierte (pag. 282 f.). 2 3. Beweisergänzung Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse und ein aktueller Strafregisterauszug des Beschuldigten eingeholt (pag. 289 f.; pag. 291).