2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Privatkläger, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, mit Schreiben vom 26. August 2016 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 212). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 30. September 2016 (pag. 234 f.) erklärte der Privatkläger mit Eingabe vom 24. Oktober 2016 form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf die Kos- ten- und Entschädigungsfolgen für die beiden Freisprüche in Ziff. I. 1. und 2. des erstinstanzlichen Urteils (pag.