1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) sprach A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 18. August 2016 (pag. 207 ff.) von den Anschuldigungen der geringfügigen Sachbeschädigung und der Beschimpfung frei und auferlegte die anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 1‘200.00 in Anwendung von Art. 427 Abs. 2 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) C.________ (Straf- und Zivilkläger, nachfolgend: Privatkläger). Weiter wurde der Privatkläger verpflichtet, dem Beschuldigten gemäss Art.