1. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Beschimpfung, angeblich begangen in der Zeit von August 2014 bis am 10.3.2015 in E.________ zum Nachteil von C.________ ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde; 2. A.________ von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz durch rechtwidrigen Aufenthalt, angeblich begangen in der Zeit vom 1.8.2013 bis 24.9.2015 in F.________, E.________, Bern und Luzern ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten freigesprochen wurde. II. A.________ wird schuldig erklärt: