17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten [SR 361.3]). Entsprechend wird die Zustimmung zur Löschung des DNA-Profils und der übrigen biometrisch erkennungsdienstlichen Daten (beides PCN ________) erteilt. 26 VII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 27.6.2016 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: