Auch hier ist ein interner Verteilschlüssel von je 1/2 für die Einstellungen und die Schuldsprüche angebracht. 21.2 Für das Widerrufsverfahren Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren, ausmachend CHF 150.00, werden dem Beschuldigten auferlegt, zumal er die Einleitung des Widerrufsverfahrens mit seinem delinquenten Verhalten verursachte. Oberinstanzlich trägt der Kanton Bern die entsprechenden Verfahrenskosten.