21.1.3 Verteilschlüssel Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten wurden auf insgesamt CHF 7‘050.00 festgesetzt (CHF 5‘850.00 zzgl. CHF 1‘200.00 für die schriftliche Urteilsbegründung; pag. 233; pag. 236). Die Kammer erachtet einen internen Verteilschlüssel von 1/2 für die erfolgten Einstellungen sowie 1/2 für die Schuldsprüche als angemessen. Im Rechtsmittelverfahren werden die Verfahrenskosten auf CHF 2‘000.00 festgesetzt (Art. 24 Abs. 1 Bst. a des Verfahrenskostendekrets [VKD; BSG 161.12]). Auch hier ist ein interner Verteilschlüssel von je 1/2 für die Einstellungen und die Schuldsprüche angebracht.