Die Kammer hielt fest, über die Kosten- und Entschädigungsfolgen sei im Endurteil zu befinden (pag. 477 ff.). Mit Beschluss vom 26.2.2018 wurde ferner das Strafverfahren wegen versuchter Nötigung, mehrfacher Drohung und mehrfachen Tätlichkeiten eingestellt, wobei auch diesbezüglich über die Kosten- und Entschädigungsfolgen im Endurteil zu befinden ist (pag. 481 ff.).