21.1.2 Betreffend die Einstellungen (Beschluss vom 22.8.2017 und 26.2.2018) Mit Beschluss vom 22.8.2017 wurde die Vereinbarung zwischen dem Beschuldigten sowie der Straf- und Zivilklägerin vom 16.8.2017/17.8.2017 gerichtlich genehmigt. Das Strafverfahren wegen mehrfacher Beschimpfung, Sachbeschädigung und geringfügigen Diebstahls wurde eingestellt. Die Kammer hielt fest, über die Kosten- und Entschädigungsfolgen sei im Endurteil zu befinden (pag.