Sein Asylgesuch wurde abgewiesen. Zusammen mit der Strafund Zivilklägerin hat der Beschuldigte eine sechsjährige Tochter (pag. 52; pag. 431 f.). Bezüglich des generellen Verhaltens nach der Tat und während laufendem Strafverfahren ist dem Beschuldigten zu Gute zu halten, dass er sich nichts mehr zu Schulden kommen liess. Er verhielt sich korrekt und anständig, was allerdings erwartet werden darf. Gemäss H.________ konnte zwischen dem Beschuldigten und seiner Tochter das Besuchsrecht eingeführt und ausgebaut werden. Die Besuche würden gut verlaufen und seien auch für die Zukunft geplant (pag.