18. Allgemeine Täterkomponenten Der Beschuldigte verbrachte seine Kindheit und Jugend im Elternhaus in Nordtibet. Dort lebte er mit seinen Eltern und seiner jüngeren Schwester. Seine Mutter starb, als er neun Jahre alt war. Zu diesem Zeitpunkt brach der Beschuldigte die Schule ab (drittes Schuljahr). Der Beschuldigte verfügt über keine Ausbildung. Er arbeitete für den Eigenbedarf in der Landwirtschaft, ohne einen Lohn zu erzielen. Der Beschuldigte reiste 2011 in die Schweiz ein und hielt sich seither in verschiedenen Asylzentren auf. Sein Asylgesuch wurde abgewiesen.