Ihm wurde das rechtliche Gehör gewährt und er wurde gleichentags über die Verfügung vom 11.6.2015 in Kenntnis gesetzt (pag. 19 ff.). Gegenüber dem Beschuldigten wurde am 18.6.2015 ferner eine Eingrenzung für die Stadt Luzern verfügt. Ihm wurde mit der Verfügung des Amtes für Migration Luzern verboten, die Stadt Luzern ab sofort und bis auf weiteres zu verlassen.