Zum Vorwurf der Missachtung der Ein- sowie Ausgrenzung Mit Verfügung des Migrationsdienstes des Kantons Bern vom 11.6.2015 wurde dem Beschuldigten ab sofort und bis auf weiteres verboten, das Gebiet des Kantons Bern zu betreten, mit Ausnahme von Vorsprachen nach behördlicher Vorladung. Der Beschuldigte wurde in der Verfügung vom 11.6.2015 explizit auf die möglichen Rechtsfolgen bei Missachtung hingewiesen. Ihm wurde das rechtliche Gehör gewährt und er wurde gleichentags über die Verfügung vom 11.6.2015 in Kenntnis gesetzt (pag.