Er wurde so wütend, dass er mich in der Wohnung einschloss. Ich flüchtete dann auf den Balkon, in der Hoffnung, dass jemand hilft. Es war niemand dort. […]» (pag. 35 f., Z. 101 ff.). Auf spätere Frage, ob sie durch den Beschuldigten zu irgendwelchen Handlungen genötigt worden sei, führte die Straf- und Zivilklägerin aus, er habe sie einmal in der Wohnung eingesperrt und schlagen wollen. Er habe den Schlüssel weggenommen und sie sei auf den Balkon geflüchtet (pag. 37, Z. 181 f.). Den Vorwurf, der Beschuldigte habe sie in der Wohnung eingeschlossen, bestätigte die Straf- und Zivilklägerin in der Folge wiederholt (pag. 67, Z. 162;