Auszug vom 27.7.2015 (pag. 52) sowie der Anzeigerapport vom 14.8.2015 (pag. 55 ff.). Auch hier wird auf die amtlichen Akten und soweit vorhanden auf die korrekte Zusammenfassung durch die Vorinstanz (pag. 271 ff., S. 17 ff. der Urteilsbegründung) verwiesen und nur soweit notwendig im Rahmen der Beweiswürdigung darauf eingegangen. 10. Würdigung durch die Kammer 10.1 Vorbemerkungen zur Beweiswürdigung Betreffend die theoretischen Ausführungen zur Beweiswürdigung und zur Aussagenanalyse kann auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 294 ff., S. 40 ff. der Urteilsbegründung).