Rückzug der Strafanträge) mit Beschluss vom 22.8.2017 (pag. 477 ff.) sowie wegen versuchter Nötigung, mehrfacher Drohung und mehrfachen Tätlichkeiten (Ziff. III.2, Ziff. III.3 und Ziff. III.4 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; Art. 55a aStGB) mit Beschluss vom 26.2.2018 eingestellt (pag. 481 ff.). Die entsprechenden Delikte sind damit nicht mehr Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Dasselbe hat für die jeweilige Sanktion (Geldstrafe für die mehrfachen Beschimpfungen; Übertretungsbusse für die mehrfachen Tätlichkeiten und den geringfügigen Diebstahl) zu gelten.