Der Beschuldigte sei von den Vorwürfen der mehrfachen Freiheitsberaubung, der versuchten Nötigung, der mehrfachen Drohung, der mehrfachen Tätlichkeiten, der mehrfachen Beschimpfung der mehrfachen Sachbeschädigung, des geringfügigen Diebstahls begangen am 10. Juni 2015 sowie der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz, begangen am 23. Juli 2015 durch 7 die Missachtung einer Ein- sowie Ausgrenzungsverfügung freizusprechen, insoweit das Verfahren noch nicht eingestellt ist.