Mit Kammerbeschluss vom 22.8.2017 wurde die vom Beschuldigten und der Strafund Zivilklägerin am 16.8.2017/17.8.2017 unterzeichnete Vereinbarung gerichtlich genehmigt (Ziff. 2). Die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurde abgesetzt (Ziff. 3). Ferner wurde das Verfahren bezüglich mehrfacher Beschimpfung, Sachbeschädigung und geringfügigem Diebstahl eingestellt (Ziff. 4) und betreffend die versuchte Nötigung, die mehrfache Drohung und die mehrfachen Tätlichkeiten ge-