zzgl. 5% Zins seit 31.7.2014 (Ziff. 7). Des Weiteren wurde vereinbart, dass der Beschuldigte sämtliche erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten betreffend die versuchte Nötigung, die mehrfachen Drohungen, die mehrfachen Tätlichkeiten, die mehrfachen Beschimpfungen, die Sachbeschädigung und den geringfügigen Diebstahl sowie die gesamten Parteikosten der Strafund Zivilklägerin im erst- und oberinstanzlichen Verfahren übernehmen wird (Ziff. 8). Es wurde ersucht, die Entschädigungen der unentgeltlichen Rechtsbeistände gerichtlich festzulegen (Ziff. 9) sowie die oberinstanzliche Hauptverhandlung vom 22.8.2017 bis 24.8.2017 abzusetzen (Ziff.