um Sistierung des Strafverfahrens wegen versuchter Nötigung, mehrfachen Drohungen und mehrfachen Tätlichkeiten (Ziff. 4). Sie zog die Strafanträge wegen mehrfacher Beschimpfung, Sachbeschädigung und geringfügigem Diebstahl zurück (Ziff. 5). Der Beschuldigte verpflichtete sich zur Bezahlung von Schadenersatz in der Höhe von CHF 975.95 zzgl. Zins zu 5% seit dem 31.7.2014, der Reisekosten der Straf- und Zivilklägerin im Umfang von CHF 21.20 (Ziff. 6) sowie einer Genugtuung von CHF 2‘500.00 zzgl. 5% Zins seit 31.7.2014 (Ziff. 7).