404 ff.). Die Parteien wurden am 6.2.2017 zur oberinstanzlichen Hauptverhandlung vorgeladen und es wurde die Zusammensetzung der Kammer bekannt gegeben (pag. 407 ff.). Am 17.8.2017 reichte Rechtsanwalt B.________ bzw. am 21.8.2017 Fürsprecherin D.________ eine vom Beschuldigten sowie der Straf- und Zivilklägerin am 16.7.2017/17.8.2017 unterzeichnete Vereinbarung zu den Akten. In dieser Vereinbarung entschuldigte sich der Beschuldigte für sein Verhalten gegenüber der Strafund Zivilklägerin während und nach ihrer Beziehung. Er versprach, die Straf- und Zivilklägerin künftig in Ruhe zu lassen und sie mit Anstand und Respekt zu behandeln (Ziff.