3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1‘200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 12 Tage festgesetzt, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft 1 Kriens vom 26.08.2013. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 5‘135.00 und Auslagen von CHF 715.00, insgesamt bestimmt auf CHF 5‘850.00 (exklusive Kosten für die amtliche Verteidigung). […] IV.