Soll dies wesentlich für den Berufungsrückzug gewesen sein, ist nicht ersichtlich, weshalb er überhaupt Berufung eingereicht hat. Dass die weiteren Dispositionen, welche er mit Blick auf die Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung von EM gemäss Art. 4 EM-Verordnung getroffen haben will, nicht ohne Nachteil wieder rückgängig zu machen sein sollen, behauptet er sodann selber nicht. […]