«Das Regionalgericht Bern-Mittelland ist nicht zuständig für die Bewilligung von EM und damit offensichtlich auch nicht für die Erteilung von Auskünften zu dieser Sondervollzugsform. Dies konnte und musste der im Strafverfahren anwaltlich vertretene Beschwerdeführer erkennen (Vorakten: pag. 20). Vor diesem Hintergrund erübrigt sich die vom Beschwerdeführer beantragte Befragung von Gerichtspräsident M. Müller (vgl. Beschwerde, S. 5).