"1. Der unbedingte Teil der mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 05. November 2013 ausgesprochenen Strafe von 11 Monaten sei in der Form des Electronic Monitoring zu vollziehen. 2. Aufschiebende Wirkung: Dem vorliegenden Gesuch sei hinsichtlich des Datums des Strafantritts des Gesuchstellers (09. Mai 2016) die aufschiebende Wirkung zu erteilen."