In der schriftlichen Urteilsbegründung hielt das Gericht u.a. Folgendes fest: "A.________ ist mit sechs Urteilen vorbestraft, wurde in all (den) bisherigen Verfahren jedoch "erst" sechs Tage insgesamt inhaftiert. Einerseits ist das Gericht der Ansicht, dass er auf Grund seiner Unverfrorenheit, gleich nach dem Urteil im Oktober 2010 weiter zu delinquieren, doch ein(en) "Denkzettel", ein(en) "Schuss vor den Bug" erhalten muss, damit ihm die Grenzen aufgezeigt werden und ihm klar gemacht wird, dass sich eine Delinquenz nicht lohnt. Andererseits wurden dem Gericht anlässlich der Hauptverhandlung noch verschiedene Unterlagen eingereicht (...).