einer Probezeit von fünf Jahren, zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 20.00 und zu einer Busse von Fr. 200.00 (Vorakten: pag. 40). In der schriftlichen Urteilsbegründung hielt das Gericht u.a. Folgendes fest: "A.________ ist mit sechs Urteilen vorbestraft, wurde in all (den) bisherigen Verfahren jedoch "erst" sechs Tage insgesamt inhaftiert.