Der Entscheid der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 30. August 2016 sei aufzuheben und der unbedingte Teil der mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 5. November 2013 ausgesprochenen Strafe von 11 Monaten sei in Form des Electronic Monitorings zu vollziehen. 2. Aufschiebende Wirkung: Der vorliegenden Beschwerde sei hinsichtlich des Datums des Strafantritts des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung zu erteilen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.»