CHF 9‘349.50 für das oberinstanzliche Verfahren, pag. 459 ff.), weshalb eine Kürzung der Entschädigung notwendig erscheint. Rechtsanwalt B.________ wird aufgefordert, innert 20 Tagen zu begründen, weshalb es sich beim von ihm geltend gemachten Aufwand um angebrachte Leistungen handelt. Die Parteientschädigung für den Beschuldigten wird anschliessend sowohl für das erst- als auch für das oberinstanzliche Verfahren mit separatem Beschluss festgelegt. 14.2 Für die wirtschaftlichen Einbussen (Lohnausfall)