10. Bestrittener/Unbestrittener Sachverhalt und vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte am 22.1.2014 mit dem Auto seines Vaters auf der F.________Strasse in C.________ zur Arbeit fuhr und um etwa 10.30 Uhr sein Wagen vor dem Geschäft parkierte. Die Polizisten D.________ und E.________ wurden auf den Beschuldigten aufmerksam und machten eine Verkehrskontrolle. Anlässlich dieser wurde der Beschuldigte aufgefordert, die Polizisten auf die Polizeiwache Schönbühl zu begleiten, auf welcher ein Drogenschnelltest gemacht wurde. Dieser fiel positiv auf THC aus.