9 anderswo in der Schweiz (2) schuldig gemacht zu haben. Als Sachverhalt wird Folgendes umschrieben: 1. Führen eines Motorfahrzeugs unter Drogeneinfluss (THC mind. 1.5 µg/L gemäss Gutachten des IRM vom 04.02.2014 nach Rückrechnung); 2. Konsum von Marihuana.