55 Abs. 6, 6bis und 7 SVG sowie durch Ausführungsvorschriften der Bundesversammlung und des Bundesrats bzw. des Bundesamts für Strassen (ASTRA) geregelt (vgl. Urteil 6B_954/2008 vom 6.3.2009 E. 3.3). Für die Beantwortung der Frage, wann Anzeichen von Fahrunfähigkeit respektive ein entsprechender Anfangsverdacht bestehen, ist die Rechtsprechung zu Art. 91a SVG heranzuziehen (Urteil 6B_196/2010 vom 20.4.2010 E. 1.3.2). Es ist auf die Umstände des konkreten Falles abzustellen. Dabei kommen jegliche Indizien in Frage, die einen entsprechenden Verdacht begründen können.