I. Formelles 1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) erkannte mit Urteil vom 15.8.2016 Folgendes (pag. 351 ff.): I. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum von Marihuana, angeblich begangen am 22.01.2014 von 00:00 Uhr bis 10:30 Uhr in C.________ und anderswo in der Schweiz ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: