Weder der EGMR noch das Bundesgericht haben eine Verurteilung aufgrund der Aussage einer einzigen Person als unzulässig beurteilt. Kommt hinzu, dass vorliegend auch die Aussagen des Gesuchstellers selbst sowie weitere subjektive und insbesondere auch objektive Beweismittel bzw. Indizien zu seiner Verurteilung führten.