Es ist nach Ansicht der Kammer ohne weiteres denkbar, dass trotz der Beteiligung des Gesuchstellers keine DNA-Spuren sichergestellt werden konnten. Dies hat umso mehr zu gelten, als keine umfassende Untersuchung des Tatorts auf DNA-Spuren stattgefunden hatte und der kriminaltechnische Dienst davon ausging, dass die Täterschaft Handschuhe trug. Die 2. Strafkammer liess ihrerseits – entgegen den Ausführungen des Gesuchstellers – offen, ob der Beschuldigte und C.________ Handschuhe getragen hatten (vgl. pag 2133 ff. und 2161f. Vorakten).