4 habe insbesondere nicht berücksichtigt, dass seine unlogische Darstellung auch Folge einer Nichtbeteiligung sein könne (pag. 11, 23, 25). Das Motiv für sein falsches Teilgeständnis sei darin zu sehen, dass seine Familie bedroht worden und es zu Auseinandersetzungen gekommen sei. Konkret sei der Gesuchsteller zwischen die Fronten von F.________ und C.________ geraten, welche sich bestens gekannt und zusammen kriminelle Projekte verfolgt hätten (pag. 21, 23). Auch diese Vorbringen stellen keine neuen Beweismittel oder Tatsachen dar.