1. Am 31. Juli 2012 sprach die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern A.________ (nachfolgend Gesuchsteller) des Mordes und des bandenmässig und unter Offenbarung besonderer Gefährlichkeit begangenen Raubes, beides gemeinsam begangen mit C.________ am 12./13. August 2003 in Roggwil z.N. von D.________, sowie des Diebstahls, banden- und gewerbsmässig begangen am 3./4. Juli 2003 in Aarburg schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie zu den erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (pag. 2062 der Akten des Verfahrens SK 11 358 [nachfolgend Vorakten]).