47 digten damit umso echter. Die Urkunden wurden mit Daten, Namen, Kursen, Forextransaktionen und einer Schlussformel versehen. Sie wirken relativ professionell. Grundsätzlich würde Tatmehrheit vorliegen, was durch die Vorinstanz allerdings nicht berücksichtigt wurde. Die Kammer erachtet unter diesen Umständen eine Geldstrafe von lediglich 30 Tagessätzen als deutlich zu gering. Aufgrund des Verschlechterungsverbots ist die Geldstrafe von 30 Tagessätzen allerdings zu bestätigen.