Die Kammer kann sich den obgenannten Ausführungen anschliessen. Aktuell lebt der Beschuldigte bei einer Freundin. Er helfe ihr im Haushalt und müsse kaum Miete bezahlen, er erhalte Kost und Logis. Er arbeitet bei der AK.________AG, mittlerweile in einer Festanstellung. Nebenbei mache er noch verschiedene Kurier- und Übersetzungsarbeiten für Botschafter. Allerdings konnte oder wollte der Beschuldigte nur vage Auskünfte zu seinem monatlichen Einkommen machen, das stark variiere (pag. 1535 f.; pag. 1557, Z. 35 ff.; pag. 1558, Z. 1 ff.).