45 weils vertragsgemäss angelegt. Dafür, dass es nun nicht mehr vorhanden sei, versuchte er sich mit abenteuerlichen Erklärungen zu rechtfertigen. Das Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren ist nicht zu beanstanden. Neue Straftaten sind bisher nicht bekannt geworden. 5.3 Strafempfindlichkeit / Auswirkungen der Strafe auf das Leben des Täters […] Bei A.________ sind keine Umstände erkennbar, die den Strafvollzug als besonders belastend erscheinen liessen.