__ einräumen musste, er habe zugeschlagen und die Person sei gestorben. Seine Auskünfte über dieses deutsche Urteil sind aber nicht objektiviert, weshalb sie auf die Strafzumessung keinen Einfluss haben. […] 5.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren […] Hier muss man aber feststellen, dass A.________ zwar die Geldempfänge von den vier Geschädigten eingestanden hat, im Übrigen aber bis zuletzt bei der Darstellung blieb, er habe das Geld je-