der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): 5.1. Vorleben und persönliche Verhältnisse […] Dem Leumundsbericht vom 27.06.2016 (p. 1264 ff.) ist zu entnehmen, dass er in Österreich mit seinen zwei Schwestern und einem Bruder bei den Eltern in guten Verhältnissen aufgewachsen ist. Sein Vater sei im Transportgeschäft, seine Mutter in der Modebranche tätig gewesen. Dadurch seien beide viel unterwegs gewesen und in dieser Zeit hätten die Grossmutter und eine Hausangestellte zu den Kindern geschaut. Er habe die Grundschule und danach bis zur 9. Klasse die Hauptschule in Österreich absolviert.