Mit dem Lebenspartner von F.________ war der Beschuldigte ebenfalls eng befreundet. Er verkehrte zudem im vermeintlich ehrlichen Diplomatenkreis und hatte den Botschaftssekretär W.________ als engen Freund. Die Vertrauensverhältnisse zu den Geschädigten wurden vom Beschuldigten vergleichsweise schwer missbraucht – es handelte sich um intensiv gepflegte Freundschaften, die der Beschuldigte ausnutzte. Bei D.________ nutzte der Beschuldigte ferner ihre Überforderung mit der aus der Scheidung erhaltenen Abfindung aus. F.________ befand sich selbst in einer finanziell für sie schwierigen Lage und der Beschuldigte versprach, ihr zu helfen.