angepasst (CHF 100‘000.00, CHF 29‘000.00 und CHF 20‘000.00). Den Dokumenten ist die Kontonummer ________, der Name des Beschuldigten, das Datum und die Uhrzeit zu entnehmen. In den Darlehensverträgen von F.________ (pag. 198 f.) war die Kontonummer ________ des Beschuldigten bei der N.________Bank angegeben. Folglich war für F.________ der Zusammenhang zur N.________Bank unverkennbar. Dies gilt umso mehr, als ihr der Beschuldigte die Auszüge im Zusammenhang mit den für das Tradingkonto gewährten Darlehen übergab. Im Übrigen ist auch diesen Auszügen der Kontostand und diverse Forextransaktionen zu entnehmen, die der Beschuldigte angeblich gemacht habe.